§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. und dem Kunden
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der
REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. nicht an,
es sei denn, der REFA-Landesverband Berlin und
Brandenburg e.V. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Preise
Die angegebenen Preise gelten für Buchungen bis Ende
2009. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. zum Rücktritt
berechtigt.
Gewährte Preisnachlässe für REFA-Mitglieder dürfen den
Jahresmitgliedsbeitrag nicht übersteigen.
§ 3 Umsatzsteuer
Die Seminarpreise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21
a, bb UStG.
§ 4 Allgemeine Seminarinformationen
Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem
jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor,
einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
Die Regelungen für Firmenseminare ergeben sich aus der
jeweiligen Seminarspezifikation und sind Gegenstand des
Angebotes.
§ 5 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt.
Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist,
liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
§ 6 Kostenübernahme
Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des
Seminars übernehmen und die Rechnung/-en erhalten, muss
er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der
Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des
Arbeitgebers beifügen.
Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/-en und
haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen.
§ 7 Rücktritt des Teilnehmers
Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen
vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe
von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu
zahlen.
Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und
sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der
Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen.
Geht eine Stornierung von einem gebuchten Kompakt-
seminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns
ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig.
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen
persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm
die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der
Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrie-
ben.
Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar
vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.
§ 8 Rücktritt des REFA-Landesverbandes Berlin und
Brandenburg e.V.
Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.
behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer
Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen.
Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug
zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist.
Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 9 Verzug
Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren
Seminarbesuch ausgeschlossen werden.
Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teil-
nehmers.
§ 10 Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung
sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der
Seminar- und Rechnungsnummer zu zahlen.
Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. ist
berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst
nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
§ 11 Datenschutz
Den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) entsprechend weist der REFA-Landesverband Berlin
und Brandenburg e.V. darauf hin, dass persönliche Angaben,
soweit diese für die Seminarorganisation benötigt werden, in
Dateien gespeichert und mit automatischen Verfahren
bearbeitet werden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen
Speicherung seiner Daten beim REFA-Landesverband Berlin
und Brandenburg e.V. einverstanden. Eine Weitergabe dieser
Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Gerichtsstand ist Berlin.
§ 13 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in
diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen
REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V.,
Mai 2008 |