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REFA-Landesverband
Berlin und Brandenburg e.V.

Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

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§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. nicht an, es sei denn, der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Preise

Die angegebenen Preise gelten für Buchungen bis Ende des laufenden Jahres. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. zum Rücktritt berechtigt.
Gewährte Preisnachlässe für REFA-Mitglieder dürfen den Jahresmitgliedsbeitrag nicht übersteigen.

§ 3 Umsatzsteuer

Die Seminarpreise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21 a, bb UStG.

§ 4 Allgemeine Seminarinformationen

Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
Die Regelungen für Firmenseminare ergeben sich aus der jeweiligen Seminarspezifikation und sind Gegenstand des Angebotes.

§ 5 Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.

§ 6 Kostenübernahme

Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen.
Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen.

§ 7 Rücktritt des Teilnehmers

Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.
Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen.
Geht eine Stornierung von einem gebuchten Kompaktseminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig.
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben.
Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.
Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein gelten besondere Rücktrittsbedingungen.

§ 8 Rücktritt des REFA-Landesverbandes Berlin und Brandenburg e.V.

Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen.
Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist.
Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

§ 9 Verzug

Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch ausgeschlossen werden.
Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 10 Bezahlung

Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Seminar- und Rechnungsnummer zu zahlen.
Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leistungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.

Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, an Hard- und Software des Kunden, die durch Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind.

Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. nicht für den Fall, dass seine Leistungen hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleiben.
Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

§ 12 Verschwiegenheit

Der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. verpflichtet sich alle ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.

§ 13 Datenschutz

Den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechend, weist der REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. darauf hin, dass persönliche Angaben, soweit diese für die Seminarorganisation benötigt werden, erhoben, in Dateien gespeichert und mit automatischen Verfahren (elektronische Datenverarbeitung) bearbeitet werden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten beim REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht und ist ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Sie haben jederzeit das Recht, vom REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung / Löschung von Daten / Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Berlin.

§ 15 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.

 

REFA-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V


August 2019

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