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REFA-Landesverband
Berlin und Brandenburg e.V.

Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

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Der REFA-Landesverband
Berlin und Brandenburg e.V.
ist zerti­fizierter Bildungs­träger nach AZAV
 
  
DEKRA Zulassung nach AZAV
 
 Zertifikat AZAV Träger web

Akkreditierungs- und Zulassungs­veror­dnung Arbeits­förderung (AZAV)

Der REFA-Landes­verband Ber­lin und Bran­den­burg e.V. ist als AZAV-Bildungsträger zertifiziert. 

Für Arbeitssuchende und Mitarbeiter aus Unternehmen mit Kurzarbeit sind unsere Ausbildungsmodule bei den Agenturen für Arbeit unter der Maßnahmennummer: 955 / 89 / 2021 gelistet und können mit einem Bildungsgutschein besucht werden.

 

Wofür steht AZAV? 

Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maß­nahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozial­gesetz­buch (Akkre­ditierungs- und Zulassungs­verordnung Arbeits­förderung – AZAV) ist eine Rechts­ver­ord­nung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund § 18 SGB III. Sie trat am 6. April 2012 in Kraft. 

Die Zulassung von Trägern erfolgt über eine Doku­menten­prüfung und ein anschließendes Vor-Ort-Audit, während es sich bei Maßnahmenzulassungen in der Regel um eine Doku­menten­prüfung handelt. 

Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeits­gemeinschaften für Grund­sicherung an Arbeit­suchende heraus­gegebenen Bildungs­gutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gutscheine (AVGS) können nur für nach AZAV zertifizierte Bildungs­maßnahmen bei entsprechend zertifi­zierten Bildungs­trägern eingelöst werden bzw. bei entsprechend zertifizierten Personal­vermittlung­sunternehmen.

 

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